DVAG – Deutsche Vermögensberatung
DVAG vermittelt Riester-Rente mit Förderung
Die Deutsche Vermögensberatung weiß: Die Riester-Rente lohnt sich. Besonders für Familien mit Kindern, wie die Vermögensberater der DVAG kalkuliert haben. Hausfrauen, Hausmänner und Selbständige bekommen gar eine geschenkte Rente vom Staat, wenn ihr Mann oder ihre Frau förderberechtigt ist und einen Fördervertrag abschließt. Kinderlose und Sparer mit höherem Einkommen profitieren von den Extra-Steuerersparnissen. Wie, sagt Ihnen gerne Ihr Vermögensberater der DVAG.
Wussten Sie’s schon?
Die Tendenz zum staatlich geförderten Riestersparen steigt. Im Jahr 2007 entschieden sich nochmals 2,7 Millionen Sparer für den Abschluss eines Riestervertrags. Seit der Einführung dieses Vorsorgeprodukts wurden damit fast 11 Millionen Riesterrenten abgeschlossen. – Wie gut haben Sie für später vorgesorgt?
Die Deutsche Vermögensberatung präsentiert die Riester-Rente: Die Riester-Förderung im Überblick
| Förderart | 2006/2007 | ab 2008 |
| Grundzulage Alleinstehende |
114 € | 154 € |
| Zulage je kindergeld- berechtigtes Kind |
138 € | 185 € |
| Erforderlicher Beitrag | 3% des Vorjahres- bruttoeinkommens |
4% des Vorjahres- bruttoeinkommens |
| Maximale Höhe des Sonderausgaben- abzugs |
1575 € | 2.100 € |
Steuerliche Vorteile mit der Riester-Rente
Das Finanzamt prüft im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung, ob sich durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil für Sie ergibt. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag erstattet. Folgende Höchstbeträge können geltend gemacht werden:
- 2006 und 2007 bis zu 1.575 €
- ab 2008 bis zu 2.100 €
Informieren Sie sich jetzt über Ihre individuellen Möglichkeiten bei der DVAG.
Mehr Geld dank Riester-Rente und der Deutschen Vermögensberatung
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer von privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern
- Rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld (einschließlich berechtigter Arbeitslosenhilfebezieher, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen)
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Beamte, Richter und Soldaten und diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet ist
- Amtsträger (z.B. Staatssekretäre, Senatoren und Minister).
Um die volle steuerliche Förderung für das gesamte Jahr zu erhalten, reicht es aus, dass Sie in dem jeweiligen Beitragsjahr z.B. in einem Monat zum berechtigten Personenkreis gehört haben. Natürlich müssen Sie aber auch in diesem Fall die Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge im Beitragsjahr leisten. Weitere Informationen zur Riester-Rente gibt Ihnen gerne Ihr Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung.
Die Deutsche Vermögensberatung beantwortet Fragen zur Riester-Rente:
Was hat es mit dem Mindesteigenbeitrag auf sich?
Voraussetzung für die Gewährung der vollen Zulage ist, dass Sie den prozentualen Mindesteigenbeitrag (2006/07 3%, ab 2008 4%) aus Ihrem sozialversicherungspflichtigen Einkommen investieren. Bei Beamten werden die bezogene Besoldung oder die Amtsbezüge zugrundegelegt (§ 86 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EStG). Der Mindesteigenbeitrag ist in seiner Höhe begrenzt und zwar auf
- 1.575 Euro in den Jahren 2006 und 2007
und - 2.100 Euro ab dem Jahr 2008
jeweils abzüglich der Zulage. Diese Obergrenzen entsprechen dem förderfähigen Höchstbetrag.
Wie komme ich an die Zulagen?
Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersversorgung (ZfA) direkt an den Anbieter überwiesen, der die Zulage Ihrem Altersvorsorgevertrag gutschreibt. Hierfür müssen Sie als Versicherungsnehmer einmalig einen Dauerzulagenantrag stellen.
Wer kann die Kinderzulage beantragen?
Förderberechtigte können zusätzlich zu ihrer Grundzulage eine Kinderzulage für jedes Kind bekommen, für das sie Kindergeld erhalten.
Was passiert, wenn vorübergehend keine Beiträge geleistet werden können oder die Zulagenberechtigung vorübergehend entfällt?
Sie haben jederzeit das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen. Das bedeutet, Sie zahlen nicht mehr ein, aber Ihr Vermögen kann weitere Zinserträge erzielen. Ruht der Vertrag während des gesamten Beitragsjahres, besteht kein Anspruch auf die Zulage.
Die Beitragszahlung für die Altervorsorge kann jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Beiträge können nachgezahlt oder mit einer technischen Vertragsänderung ausgeglichen werden. Nutzen Sie die Förderung einer Riester-Rente mit einen Riester-Vertrag bei der Deutschen Vermögensberatung.
Suchen Sie Informationen zur Rürup-Rente?
Hier finden Sie wichtige Ratschläge der Deutschen Vermögensberatung


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